Landeselternbeirat RLP

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Der Landeselternbeirat (LEB) versteht sich als demokratisch gewählte Vertretung aller Eltern und Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Landes Rheinland-Pfalz sowie aller mit der Erziehung beauftragten Personen.
Der Landeselternbeirat nimmt die Mitwirkungsrechte aller Eltern und Sorgeberechtigten wahr und richtet sein Tun an den im § 45 Schulgesetzt des Landes Rheinland-Pfalz beschriebenen Rechten und Pflichten aus.
Der LEB versteht sich als kritischer und konstruktiver Gesprächspartner der rheinland-pfälzischen Landesregierung, insbesondere des zuständigen Fachministeriums. Er berät diese bei der Gestaltung und kontinuierlichen Verbesserung des rheinland-pfälzischen Schulwesens, sowie aller aus Elternsicht für das Schulverhältnis relevanten Fragestellungen der Landespolitik.

Kontaktzeiten:

  • 12:00-12:30 (Stjepan Bonic)

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